Infopost 21.03.2022
Willkommen in einer hoffentlich sonnigen Frühlingswoche. Wir informieren Sie mit diesem Post über die anstehenden Änderungen bezüglich der Masken- und Testpflicht. Sicher haben Sie es bereits aus der Presse entnommen.
Bis einschließlich 02.04.2022 ist das Tragen einer Maske im Unterricht Pflicht.
Zitat:
(...) Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.
**Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.** (…)
Die schulischen Testungen werden nach den Osterferien **NICHT** wieder aufgenommen.
Die gesamte Schulmail finden Sie auf der Seite des MSB.
Wir wünschen Ihnen eine gute Woche und grüßen herzlich aus der GSM